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So funktionieren die Abschlagszahlungen beim Strom

Alle Jahre wieder liegt die Jahresstromabrechnung in Ihrem Briefkasten. Wenn Sie Glück haben, bekommen Sie eine kleine Gutschrift, wenn nicht, müssen Sie etwas nachzahlen. Doch woran liegt das? Wir erklären, wie das mit den Abschlagszahlungen funktioniert

Der monatliche Abschlag beim Strom

Die monatlichen Zahlungen an den Stromversorger nennt man Abschlagszahlungen. Sie bezahlen mit Ihrem Abschlag nicht den Strom, den Sie tatsächlich verbraucht haben: Ihr Anbieter hat im Vorfeld geschätzt, wie viel Strom Sie in einem Jahr verbrauchen werden. Basierend auf dieser Schätzung zahlen Sie jeden Monat Ihren Strom.

Ein Mal im Jahr wird Ihr Stromzähler abgelesen. Dadurch erfährt der Anbieter, wie viel Strom Sie tatsächlich verbraucht haben. Er verrechnet diesen Wert mit den von Ihnen geleisteten Stromabschlagszahlungen. Es kann natürlich passieren, dass die Schätzung nicht ganz passt und Sie weniger oder mehr Strom verbraucht haben. Im ersten Fall bekommen Sie das zu viel gezahlte Geld zurück. Es wird entweder auf Ihr Konto überwiesen oder mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet. Haben Sie mehr verbraucht, müssen Sie den fehlenden Betrag nachzahlen.

 

 

Wie wird der Abschlag für den Strom berechnet?

Um die Höhe der Abschlagszahlungen zu bestimmen, legt Ihr Stromanbieter Ihren voraussichtlichen Stromverbrauch im Abrechnungszeitraum an. Sind Sie schon länger bei Ihrem Anbieter, benutzt er dafür Ihre Verbrauchswerte aus dem Vorjahr. Haben Sie den Anbieter gerade gewechselt, fragt der neue Versorger Sie nach Ihrem jährlichen Verbrauch. Geben Sie diesen nicht an, weil Sie ihn vielleicht gerade nicht zur Hand haben oder in Ihre erste eigene Wohnung ziehen, verwendet der Anbieter Erfahrungswerte vergleichbarer Haushaltskonstellationen, zum Beispiel 1.500 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr für einen Einpersonenhaushalt oder 2.300 kWh pro Jahr für einen Zweipersonenhaushalt.

Der Stromversorger multipliziert den geschätzten Jahresverbrauch mit dem Verbrauchspreis je kWh. Dieser hängt von Ihrem gewählten Tarif ab. Zusätzlich werden weitere Kosten wie der Grundpreis addiert. Das Ergebnis teilt der Anbieter durch die Anzahl der Abschlagszahlungen und erhält so die Höhe der monatlichen Stromabschlagszahlungen.

Wann ändern sich die Abschlagszahlungen?

Mit der Jahresstromrechnung passt Ihr Stromanbieter Ihre Abschlagszahlungen an den Verbrauch des vergangenen Jahres an. Haben Sie weniger verbraucht, war der Stromabschlag also zu hoch, zahlen Sie von nun an einen geringeren Betrag. Haben Sie mehr verbraucht, steigt der Abschlag. Eine höhere monatliche Zahlung klingt erstmal negativ, schützt Sie aber letztlich davor, dass Sie bei der nächsten Jahresrechnung erneut nachzahlen müssen. Viele Anbieter passen den Abschlag auch außerhalb einer Jahresstromrechnung an, beispielsweise nach einer Ablesung.

Wird der Abschlag gesenkt, sollten Sie überlegen, ob das sinnvoll ist. Möglicherweise gibt es Gründe, warum Sie weniger Energie benötigt haben. Vielleicht waren Sie für einen längeren Zeitraum verreist. In diesem Fall steigt Ihr Verbrauch im nächsten Jahr wieder. Zahlen Sie währenddessen weiterhin den niedrigeren Abschlag, würde dies dazu führen, dass Sie bei der nächsten Rechnung eine Nachzahlung leisten müssen. Sprechen Sie in diesem Fall mit Ihrem Versorger, ob Sie den alten Stromabschlag beibehalten können.

Behalten Sie Ihre Abschlagszahlungen und Ihren Verbrauch im Auge. Haben Sie Sorge, dass die Zahlungen zu gering für Ihren Verbrauch sind, fragen Sie bei Ihrem Anbieter nach, ob Sie den Abschlag erhöhen können, damit Sie am Ende des Abrechnungszeitraums keine böse Überraschung erleben.

Wieso muss ich etwas nachzahlen?

Natürlich ist es ärgerlich, wenn Sie bei der Jahresabrechnung etwas nachzahlen müssen. Wenn sich innerhalb des Jahres der Stromverbrauch erhöht, bekommt man dies nicht immer mit. Gründe für den erhöhten Verbrauch sind zum Beispiel neue elektronische Geräte, die zusätzliche Energie benötigen. Vielleicht ist auch Ihr Haushalt gewachsen – Sie haben Nachwuchs bekommen oder sind mit Ihrem Partner zusammengezogen – und Sie benötigen deshalb mehr Strom. Es kann allerdings auch vorkommen, dass Ihr Anbieter Ihren Verbrauch zu niedrig angesetzt hat und die Stromabschlagszahlungen Ihren tatsächlichen Bedarf nicht decken.

Habe ich bei einer Nachzahlung ein Sonderkündigungsrecht?

Erhöht Ihr Anbieter wegen des höheren Stromverbrauchs den Stromabschlag, nicht aber den zugrunde liegenden Verbrauchspreis, haben Sie deswegen kein Sonderkündigungsrecht. Wenn Sie trotzdem zu einem günstigeren Anbieter wechseln wollen, schauen Sie in den Vertrag, den Sie mit dem Stromversorger abgeschlossen haben. Dort finden Sie Informationen zur Kündigungsfrist und zur Restlaufzeit Ihres Vertrags.

Anders sieht es aus, wenn Ihr Versorger den Strompreis erhöht. In diesem Fall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Auch bei einem Umzug gewähren viele Stromanbieter die Möglichkeit, vorzeitig den Vertrag zu beenden – entsprechende Informationen finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Anbieters. Nutzen Sie einen Grundversorgungstarif, haben Sie generell eine Kündigungsfrist von 14 Tagen.

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