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Kunden, die immer ihre Gebühren bezahlen, müssen nicht damit rechnen, irgendwann einmal im Dunkeln zu sitzen. Wenn der Stromanbieter zum Beispiel aufgrund von Insolvenz nicht mehr liefern kann oder beim Anbieterwechsel etwas schiefgeht, springt in Deutschland der örtliche Grundversorger ein und übernimmt die zwischenzeitliche Belieferung.
Der Grundversorger ist durch den Gesetzgeber dazu verpflichtet, seinen Kunden gegenüber verschiedene Vorgaben einzuhalten und er ist an allgemeine Bedingungen gebunden, die im Grundversorgungsvertrag festgehalten sind. Die Bestimmungen umfassen die Art bzw. den Umfang der Stromversorgung sowie die Pflichten, Rechte und Aufgaben des Grundversorgers.
Wie die Preise für den Strom aus der Grundversorgung festgelegt werden, steht ebenfalls in den allgemeinen Bedingungen. Der Strompreis setzt sich zusammen aus einem fixen Grundpreis und einem Arbeitspreis, der vom Verbrauch des Kunden abhängig ist. Der Grundversorger ist dazu verpflichtet, seine Preise und die allgemeinen Bedingungen stets transparent zu gestalten. Meistens geschieht dies über Infobriefe, Aushänge oder seine Website. Ebenfalls im Grundversorgungsvertrag enthalten sind Regelungen darüber, wie dem Grundversorger zu kündigen ist.
Nicht selten vergessen Verbraucher während eines Umzugs, einen neuen Stromvertrag abzuschließen. Ohne Strom stehen sie im neuen Zuhause aber dank des örtlichen Grundversorgers dennoch nicht da – er beliefert den Haushalt, auch ohne dass ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen wurde. Das Vertragsverhältnis mit dem Grundversorger kann demnach auch durch konkludentes Handeln entstehen. Darunter versteht man in diesem Fall die Stromentnahme ohne vorherigen Vertragsschluss mit einem Energielieferanten. Auch bei der Insolvenz eines Energielieferanten fallen Kunden automatisch in die Grundversorgung. Das Licht geht nicht einfach aus, weil der Anbieter nicht liefern kann.
Grundsätzlich übernimmt bei einem Stromanbieterwechsel der neue Energielieferant die Kündigung beim alten Stromanbieter. Dafür muss ihm jedoch eine Vollmacht ausgestellt werden. Nicht anders sieht es aus, wenn Verbraucher ihrem Grundversorger kündigen möchten. Da es sich hierbei um ein Sonderkündigungsrecht handelt, ist die Kündigungsfrist eine andere als bei einem unabhängigen Stromanbieter. So lässt sich der Grundversorgungsvertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen in schriftlicher Form kündigen – also per Brief, Fax oder E-Mail. Der Grundversorger muss die Kündigung innerhalb von zwei Wochen bestätigen.
Rund 40 Prozent der Stromverbraucher in Deutschland sind im Grundversorgertarif. Nicht wenige von ihnen haben nach der Liberalisierung des Energiemarktes nicht nach einem neuen, kostengünstigeren Anbieter gesucht, sondern sind ihrem alten Energielieferanten treu geblieben. Meistens war dies der örtliche Stromversorger, der heute oft der Grundversorger ist. Dabei lässt sich Strom viel günstiger als über den Grundversorger beziehen.
Als unabhängiger Energieversorger bietet GMX Strom drei günstige Tarife an, die zu den individuellen Bedürfnissen der Kunden passen. Mit unserem Top-Tarif GMX Strom Flex beziehen Sie Strom nicht nur günstig, sondern bleiben auch flexibel: Der Vertrag ist jederzeit monatlich kündbar. Beim Tarif GMX Strom Kombi werden Kunden für ihre Treue mit einer Wunsch-Prämie belohnt. Unser Tarif GMX Strom Basic versorgt sie 12 Monte mit günstigem Strom ohne Preiserhöhungen. Für den reibungslosen Wechsel vom Grundversorger in unsere günstigen GMX Stromtarife müssen Sie nur den passenden für sich auswählen und Ihre Kundendaten an uns übermitteln. Den Rest erledigen wir. So leicht kann Sparen sein!