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Alle Jahre wieder liegt die Jahresstromabrechnung in Ihrem Briefkasten. Wenn Sie Glück haben, bekommen Sie eine kleine Gutschrift, wenn nicht, müssen Sie etwas nachzahlen. Doch woran liegt das? Wir erklären, wie das mit den Abschlagszahlungen funktioniert
Die monatlichen Zahlungen an den Stromversorger nennt man Abschlagszahlungen. Sie bezahlen mit Ihrem Abschlag nicht den Strom, den Sie tatsächlich verbraucht haben: Ihr Anbieter hat im Vorfeld geschätzt, wie viel Strom Sie in einem Jahr verbrauchen werden. Basierend auf dieser Schätzung zahlen Sie jeden Monat Ihren Strom.
Ein Mal im Jahr wird Ihr Stromzähler abgelesen. Dadurch erfährt der Anbieter, wie viel Strom Sie tatsächlich verbraucht haben. Er verrechnet diesen Wert mit den von Ihnen geleisteten Stromabschlagszahlungen. Es kann natürlich passieren, dass die Schätzung nicht ganz passt und Sie weniger oder mehr Strom verbraucht haben. Im ersten Fall bekommen Sie das zu viel gezahlte Geld zurück. Es wird entweder auf Ihr Konto überwiesen oder mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet. Haben Sie mehr verbraucht, müssen Sie den fehlenden Betrag nachzahlen.
Mit der Jahresstromrechnung passt Ihr Stromanbieter Ihre Abschlagszahlungen an den Verbrauch des vergangenen Jahres an. Haben Sie weniger verbraucht, war der Stromabschlag also zu hoch, zahlen Sie von nun an einen geringeren Betrag. Haben Sie mehr verbraucht, steigt der Abschlag. Eine höhere monatliche Zahlung klingt erstmal negativ, schützt Sie aber letztlich davor, dass Sie bei der nächsten Jahresrechnung erneut nachzahlen müssen. Viele Anbieter passen den Abschlag auch außerhalb einer Jahresstromrechnung an, beispielsweise nach einer Ablesung.
Wird der Abschlag gesenkt, sollten Sie überlegen, ob das sinnvoll ist. Möglicherweise gibt es Gründe, warum Sie weniger Energie benötigt haben. Vielleicht waren Sie für einen längeren Zeitraum verreist. In diesem Fall steigt Ihr Verbrauch im nächsten Jahr wieder. Zahlen Sie währenddessen weiterhin den niedrigeren Abschlag, würde dies dazu führen, dass Sie bei der nächsten Rechnung eine Nachzahlung leisten müssen. Sprechen Sie in diesem Fall mit Ihrem Versorger, ob Sie den alten Stromabschlag beibehalten können.
Behalten Sie Ihre Abschlagszahlungen und Ihren Verbrauch im Auge. Haben Sie Sorge, dass die Zahlungen zu gering für Ihren Verbrauch sind, fragen Sie bei Ihrem Anbieter nach, ob Sie den Abschlag erhöhen können, damit Sie am Ende des Abrechnungszeitraums keine böse Überraschung erleben.
Erhöht Ihr Anbieter wegen des höheren Stromverbrauchs den Stromabschlag, nicht aber den zugrunde liegenden Verbrauchspreis, haben Sie deswegen kein Sonderkündigungsrecht. Wenn Sie trotzdem zu einem günstigeren Anbieter wechseln wollen, schauen Sie in den Vertrag, den Sie mit dem Stromversorger abgeschlossen haben. Dort finden Sie Informationen zur Kündigungsfrist und zur Restlaufzeit Ihres Vertrags.
Anders sieht es aus, wenn Ihr Versorger den Strompreis erhöht. In diesem Fall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Auch bei einem Umzug gewähren viele Stromanbieter die Möglichkeit, vorzeitig den Vertrag zu beenden – entsprechende Informationen finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Anbieters. Nutzen Sie einen Grundversorgungstarif, haben Sie generell eine Kündigungsfrist von 14 Tagen.
Es ist Ihnen zu aufwendig, den alten Anbieter zu kündigen? Keine Sorge! Ihr neuer Versorger kann die Kündigung für Sie übernehmen. Auch wir bei GMX Strom machen dies völlig kostenlos für Sie. Damit sparen Sie sich nicht nur den Papierkram, sondern können sich auch sicher sein, dass der Wechsel reibungslos funktioniert. Wir bieten Ihnen drei Tarife an. GMX Strom Flex ist mit einer einmonatigen Kündigungsfrist besonders flexibel. Mit GMX Strom Kombi beziehen Sie umweltfreundlichen Ökostrom und erhalten eine Hardware-Prämie und mit GMX Strom Basic bieten wir Ihnen Ökostrom mit einer 12-monatigen Preisagarantie.