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Die letzte Stromrechnung war zu hoch? Sie wollen umziehen oder haben einen kostengünstigeren Tarif gefunden? Mit einem Wechsel des Stromanbieters können Sie viel Geld sparen. Kündigen Sie den alten Vertrag, bevor Sie einen neuen abschließen. Hier erfahren Sie, welche Fristen gelten und wie Sie ein Kündigungsschreiben für Ihren aktuellen Stromanbieter aufsetzen.
Die Strompreise variieren von Anbieter zu Anbieter mitunter erheblich, weswegen sich der Wechsel zu einem günstigeren Tarif lohnt. Auch Prämien machen einen Stromwechsel attraktiv.
Sie haben noch nie einen Stromvertrag abgeschlossen? Dann beziehen Sie Energie vom sogenannten Grundversorger. Dieser hat den staatlichen Auftrag, alle Haushalte ohne Liefervertrag zu versorgen. Für den Verbraucher ist dies jedoch deutlich teurer als die Versorgung über einen anderen Anbieter. Strom zum Basistarif der Grundversorger kostet in ganz Deutschland mit Abstand am meisten.
Vor einer Preiserhöhung ist kein Kunde sicher. Sie ist ein guter Grund dafür, den alten Vertrag für Strom zu kündigen. Bei einer Preiserhöhung kommen Sie dank Sonderkündigungsrecht sogar besonders rasch aus Ihrem alten Vertrag.
Sie wollen umziehen? Den Anbieter Ihres Stroms sollten Sie noch vor dem Umzug kündigen. Denn unter Umständen befindet sich Ihr neuer Wohnsitz außerhalb seines Netzgebietes, sodass er die Versorgung nicht mehr sicherstellen kann. Oftmals erleichtern es Ihnen dann Umzugsklauseln, den Vertrag aufzulösen. In diesem Fall genießen Sie ein Sonderkündigungsrecht: Das heißt, der Stromanbieter verkürzt die Kündigungsfrist. Mitunter definiert er sogar den Umzug als Kündigung des Liefervertrags. Schauen Sie in Ihren Vertrag, um die genauen Bedingungen zu erfahren.
Anders sieht es bei Ihrem Grundversorger aus, mit dem Sie in der Regel ohnehin keinen schriftlichen Vertrag abgeschlossen haben. Denn Kunde werden Sie automatisch dadurch, dass in Ihrer Wohnung Strom nutzen. Gemäß Energiewirtschaftsgesetz ist für die Kündigung beim Grundversorger eine Frist festgelegt, die für jeden Kunden innerhalb Deutschlands gleich ist, aktuell beträgt diese 2 Wochen.
In Deutschland beziehen rund 30 Prozent der Verbraucher Strom von ihrem regional zuständigen Grundversorger. Wer diesen teuren Strom frühzeitig abbestellen möchte, der muss die im Energiewirtschaftsgesetz festgelegte einheitliche Frist von zwei Wochen einhalten.
Bei anderen Anbietern gilt für Strom die Kündigungsfrist, die in Ihren Vertragsunterlagen steht. Je nach Vertrag ist es mitunter notwendig, bereits mehrere Monate vor dem Wechsel des Stroms zu kündigen. Mitunter sieht der Vertrag auch eine Mindestlaufzeit vor. In diesem Fall ist es grundsätzlich nicht möglich, den Strom früher abzubestellen.
Eine Ausnahme stellt das Sonderkündigungsrecht dar. Es räumt Ihnen unabhängig vom Vertragsinhalt das Recht ein, früher zu kündigen – und zwar mit einer Frist von lediglich zwei Wochen. Allerdings können Sie nur dann außerordentlich kündigen, wenn Ihr Stromanbieter die Preise erhöht. Wird der Strom teurer, ist der Stromlieferant gesetzlich dazu verpflichtet, Sie sechs Wochen vor der Preiserhöhung schriftlich darüber zu informieren.