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"Balkonkraftwerk" – das ist eine beeindruckende Bezeichnung für eine recht simple und kostengünstige Methode, bequem und günstig eigenen Strom zu Hause zu produzieren, und zwar, wie der Begriff schon aussagt, auf dem Balkon oder auch auf der Terrasse. Balkonkraftwerke, auch Plug-and-Play PV-Anlagen, Mini PV-Anlagen oder Guerilla PV-Anlagen genannt, können von allen Privatpersonen ohne behördliche Genehmigung installiert werden, sofern sie eine bestimmte Leistung nicht überschreiten.
Es handelt sich dabei um eine umweltschonende Mini-Solaranlage, die mit einem herkömmlichen Stecker an das häusliche Stromnetz angeschlossen wird. Produziert die Anlage dabei mehr Strom, als man im eigenen Haushalt verbraucht, kann die überschüssige Energie in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden, wofür man jedoch kein Entgelt bekommt.
Die Anschaffungskosten für ein Balkonkraftwerk mit einer Leistung von 300 Watt liegen bei ca. 500 Euro. Dazu kommen noch etwaige Installationskosten, z.B. wenn keine Schuko-Steckdose vorhanden ist oder man sich für ein Modell entscheidet, für das eine besondere Energiesteckdose notwendig ist.
Damit der überschüssige Strom, der nicht selbst verbraucht wird, ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden kann, muss außerdem ein sog. Zwei-Richtungs-Stromzähler installiert werden. Die Kosten hierfür, inkl. der Installation, übernimmt in der Regel der Netzbetreiber, für die Nutzung wird jedoch eine monatliche Miete berechnet.
Möchte man den zu viel produzierten Strom nicht in das öffentliche Netz einleiten, sondern ihn speichern und bei Bedarf einsetzen, benötigt man einen entsprechenden Stromspeicher. Derartige Speicherakkus sind jedoch leider noch sehr teuer und schlagen schnell mit mehreren Tausend Euro zu Buche.
Viele Städte und Gemeinden bezuschussen die Installation von privaten Photovoltaik-Anlagen, jedoch variiert die Höhe der Unterstützung von Stadt zu Stadt, da sie auf kommunaler Ebene festgelegt wird.
Sie reicht von 100 € wie bspw. in Günzburg bis hin zu maximal 400 € in Brauschweig. Andere Kommunen beteiligen sich prozentual an den Anschaffungskosten der Anlage wie bspw. in Darmstadt, wo 50 % übernommen werden.
Grundsätzlich gilt, dass der Zuschuss auf jeden Fall vor dem Kauf der Anlage beantragt werden muss. Einige Kommunen knüpfen darüber hinaus Bedingungen an die Förderung wie z.B. die Tatsache, dass man für den überschüssigen Strom, den man in das öffentliche Netz einspeist, keine weitere Vergütung erhält.
Ein Beispiel: Schafft man sich eine Solaranlage für den Balkon an, die 120 Kilowattstunden und 150 Watt Leistung bietet, so bezahlt man etwa 500 € für das Modul. Hinzu kommen die Kosten für die Installation, für das Aufrüsten der Anschlüsse, die Anpassungen am Stromzähler sowie etwaiges Zubehör.
Mit der oben angenommenen Leistung kann man die eigene Stromrechnung um etwa 36 € im Jahr reduzieren, wodurch sich das Balkonkraftwerk nach etwa 8 bis 12 Jahren amortisiert und man seinen eigenen Solarstrom ab diesem Zeitpunkt wirtschaftlich produzieren kann.
Ein solches Kraftwerk bietet, wie die meisten Dinge, Vor- und Nachteile gleichermaßen, die man gegeneinander abwägen sollte, bevor man sich dafür oder dagegen entscheidet, auf dem diesem Weg eigenen Solarstrom zu erzeugen.
Vorteile einer Minisolaranlage für den Balkon:
Zu den großen Vorteilen gehört sicherlich, dass man sich mit einer solchen Anlage ein Stück weit unabhängiger von steigenden Energiekosten machen kann. Bei mindestens 30 Cent pro Kilowattstunde, die der Versorger durchschnittlich in Rechnung stellt, kann sich das durchaus rentieren.
Ein wichtiger Aspekt ist auch der Umweltschutz. Je mehr Privathaushalte ihren eigenen Solarstrom produzieren oder bei Überschuss in das öffentliche Stromnetz einspeisen, desto höher steigt der Anteil der regenerativen Energie am Gesamtstromverbrauch.
Zuguterletzt ist die Politik – im Gegensatz zu den Stromanbietern, die um ihre Umsätze fürchten – ein großer Befürworter der privaten Solarstromerzeugung und bietet staatliche Unterstützungen an. Darüber hinaus sind die bürokratischen Hürden bei der Anmeldung, der Installation und dem Betrieb eines Balkonkraftwerks relativ niedrig und problemlos zu bewältigen.
Der Haken an einem Balkonkraftwerk ist, das nicht der gesamte produzierte Strom im eigenen Haushalt verbraucht wird. Wenn tagsüber niemand zu Hause ist und keine oder nur wenig elektrische Geräte eingeschaltet sind und kein Speicherakku vorhanden ist, so fließt der überschüssige Solarstrom ins öffentliche Netz, ohne dass man dafür vergütet wird. Das ist nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zwar durchaus vorgesehen, aber mit einigen bürokratischen Schwierigkeiten verbunden. Außerdem gilt man in diesem Fall als gewerblicher Betrieb und unterliegt der Einkommens- und der Umsatzsteuer, von der man sich aber unter Umständen befreien lassen kann.