zu Ihren Festnetzkonditionen
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Der Anbieterwechsel zu GMX Energie ist denkbar einfach. Alles, was Sie dazu benötigen, ist ein eigener Strom-/Gaszähler, unabhängig davon, ob Sie zur Miete wohnen oder Eigentümer sind. Zudem brauchen Sie für den ersten Schritt Ihre Postleitzahl.
Tragen Sie nun Ihre PLZ und den Verbrauch des letzten Jahres (s. Jahresabrechnung Ihres bisherigen Anbieters) in unseren Tarifrechner ein, damit wir Ihnen ein unverbindliches Tarif- und Preisangebot machen können. Wenn Ihnen unser Angebot zusagt, klicken Sie auf „Bestellen" und folgen Schritt für Schritt den Eingabeaufforderungen. Das alles geschieht natürlich über eine sicher verschlüsselte Verbindung!
Nachdem Sie alle erforderlichen Daten angegeben haben, schicken Sie uns Ihre Bestellung per Mausklick zu. Parallel erhalten Sie von uns eine kurze Bestätigung per E-Mail. Schon wenige Tage später bekommen Sie von uns eine Bestellbestätigung, während wir uns um alle Formalitäten kümmern. Gerne kündigen wir Ihren alten Strom-/Gasliefervertrag für Sie und sorgen zuverlässig dafür, dass Sie pünktlich und ohne Unterbrechung zum Wechseltermin mit GMX Energie beliefert werden.
Für einen reibungslosen Wechsel zu GMX Energie benötigen wir im Bestellprozess folgende Angaben von Ihnen:
-Ihren vollständigen Namen sowie die Lieferanschrift Ihrer Verbrauchsstelle
-Ihren geschätzten Jahresverbrauch (s. Jahresabrechnung Ihres bisherigen Anbieters)
- Falls Sie per Lastschrift zahlen möchten Ihre Bankverbindung (IBAN und BIC)
- Die Zählernummer Ihres Strom-/Gaszählers (kann auch im Laufe des Prozesses nachgereicht werden)
Wenn Sie möchten, dass wir für Sie bei Ihrem jetzigen Versorger kündigen, benötigen wir dessen Namen und Ihre dortige Kundennummer.
Ihre Angaben werden selbstverständlich verschlüsselt übertragen und unterliegen den strengen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes.
Die Kündigung Ihres bisherigen Strom-/Gasliefervertrags übernehmen wir gerne für Sie, darum brauchen Sie sich nicht zu kümmern.
Sollten Sie allerdings aufgrund einer Preiserhöhung oder wegen eines anderen Sonderkündigungsrechts Ihren Anbieter wechseln wollen, raten wir Ihnen, den Strom-/Gasvertrag wegen der Kurzfristigkeit selbst zu kündigen. Im Laufe der Bestellung bei GMX Energie können Sie uns dann das genaue Enddatum Ihres Strom-/Gasvertrags mitteilen.
Die Zeit, die ein Wechsel des Energieanbieters beansprucht, ist in erster Linie abhängig von den Kündigungsfristen Ihres Altvertrags. Lässt man diese außer Acht, dauert es etwa drei Wochen von der Bestellung bis zur Belieferung.
Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie von uns eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Wir prüfen Ihre Daten und nach ca. 48 Sunden senden wir Ihnen eine ausführliche Bestellbestätigung. Im Anschluss kündigen wir Ihren Altvertrag für Sie und melden Ihre Lieferstelle bei dem zuständigen Netzbetreiber an. Dieser ist, wie Ihr bisheriger Strom-/Gaslieferant, verpflichtet, uns die einzelnen Schritte und Termine zu bestätigen. Sobald diese Bestätigungen bei uns vorliegen, teilen wir Ihnen umgehend den verbindlichen Lieferbeginn bei GMX Energie mit und es kommt zum Vertragsschluss.
Bei Ihrer Bestellung von GMX Energie haben Sie die Möglichkeit, einen Wunschtermin für den Lieferbeginn anzugeben. Wir werden im weiteren Verlauf Ihrer Bestellung alles tun, um diesen Termin einzuhalten.
Sollte es zu Verzögerungen oder Unklarheiten kommen, werden wir Sie umgehend darüber informieren und uns um eine Lösung kümmern, um Sie schnellstmöglich mit WEB.DE Energie versorgen zu können.
Auch wenn alle Stricke reißen: Sie werden unter keinen Umständen ohne Strom oder Gas dastehen, da der Gesetzgeber hierfür eine Ersatzversorgung geregelt hat. Für diese Ersatzversorgung müssen Sie nichts tun. Sie greift im unwahrscheinlichen Notfall automatisch.
Wir werden die Restlaufzeit bei der Bestellabwicklung berücksichtigen und dafür sorgen, dass Sie termingerecht mit GMX Energie versorgt werden. Ihre Restlaufzeit kann bis zu zwölf Monate betragen. Haben Sie eine längere Vertragsbindung bei Ihrem Versorger, freuen wir uns, wenn Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt für eine Belieferung von GMX Energie anmelden.
Bei einer Preiserhöhung Ihres aktuellen Versorgers steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zu.
Wir empfehlen in diesem Fall wegen der Kurzfristigkeit selber bei Ihrem Versorger zu kündigen, um sicher zu sein, dass alle Fristen eingehalten werden.
In der Bestellung bei GMX Energie können Sie uns dann das genaue Enddatum Ihres Strom-/Gasvertrags mitteilen.
Nein, das brauchen Sie nicht. Ihr Netzbetreiber wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um den Zählerstand zum Ende Ihres bisherigen Strom-/Gasliefervertrags zu erfragen. GMX Energie bekommt den Zählerstand dann direkt über den Netzbetreiber. Sie brauchen GMX Energie gegenüber nichts tun.
Nein, das ist ausgeschlossen. Gesetzliche Vorschriften stellen sicher, dass Ihr örtlicher Ersatzversorger auf jeden Fall und jederzeit eine unterbrechungsfreie Strom-/Gasversorgung garantiert.
Indem Sie im Bestellprozess auf den „Bestellen"-Button klicken, erteilen Sie uns ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Energieliefervertrags. Der Energieliefervertrag kommt zustande, indem Ihnen die 1&1 Energy GmbH in einer E-Mail sowohl den Vertragsschluss bestätigt als auch das Datum des Lieferbeginns mitteilt. Vertragsbeginn und Lieferbeginn können voneinander abweichen.
Der bereitgestellte Ökostrom wird zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien gewonnen (entspricht den EE01-Kriterien des TÜV Süd). Mit dem Ökostrom wird weiterhin der Aufbau weiterer regenerativer Energien gefördert.
Der Wechsel zu GMX Energie ist kinderleicht!
Ihr voraussichtlicher Rechnungsbetrag wird anhand Ihres Verbrauchs im vergangenen Jahr errechnet und auf 12 gleiche monatliche Abschlagsbeträge aufgeteilt. Diese monatlichen Abschlagsbeträge bezahlen Sie jeweils zum ersten Werktag eines Monats. Die genaue Höhe Ihrer Abschlagszahlungen sowie die Zahlungstermine entnehmen Sie bitte Ihrer Lieferbestätigung.
Einmal im Jahr wird über Ihren tatsächlichen Energieverbrauch eine Jahresrechnung gestellt und mit den geleisteten Abschlagszahlungen verrechnet. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Abschläge bequem per Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftverfahren) zu bezahlen.
Über unser Service-Center können Sie alternativ die Bezahlung per Überweisung vereinbaren. Da dies jedoch für Sie mit einem höheren Aufwand verbunden ist, empfehlen wir die Zahlung per Lastschriftverfahren.
GMX Energie erstellt Ihnen einmal im Jahr eine Jahresrechnung. Um den Ablesevorgang für Sie so einfach wie möglich zu gestalten, richtet sich GMX Energie hier nach Ihrem Netzbetreiber.
Zu diesem Zwecke kontaktiert Sie Ihr Netzbetreiber und erfragt Ihren Zählerstand. Basierend auf diesem Zählerstand erstellt auch GMX Energie Ihre Strom- und/oder Gasrechnung. Der Vorteil für Sie: Sie lesen Ihren Zähler nur einmal im Jahr ab – anders als bei vielen anderen Anbietern, bei denen Sie vom Netzbetreiber und dem Lieferanten mehrmals im Jahr zur Ablesung aufgefordert werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Jahresrechnung nicht immer zum Vertragsjahresende erhalten. Es kann sein, dass Sie die erste Jahresrechnung bereits nach wenigen Monaten erhalten. Da in der Jahresrechnung lediglich Ihr tatsächlicher Verbrauch mit Ihren Vorauszahlungen verrechnet wird, entsteht für Sie hier aber kein Nachteil.
GMX Energie ist unabhängig von großen Energiekonzernen. Wir sind darauf bedacht, immer günstigen Strom und Gas auf dem freien Markt für Sie einzukaufen, und geben diesen Preisvorteil gerne an Sie weiter.
Als Grundpreis wird die vertraglich vereinbarte Grundgebühr bezeichnet. Unter Arbeitspreis/Verbrauchspreis versteht man die variablen Kosten pro verbrauchter Kilowattstunde Strom bzw. Gas.
Anhand Ihres Verbrauchs im vergangenen Jahr wird ein voraussichtlicher Verbrauch für das kommende Jahr errechnet. Die zu erwartenden Kosten inkl. Grundpreis werden in 12 gleiche Monatsabschläge aufgeteilt, so dass am Ende des Jahres eine möglichst geringe Differenz zwischen den geleisteten Abschlagszahlungen und Ihrem tatsächlichen Verbrauch besteht.
Alle Preise, die Sie auf unserer Internetseite sehen und die wir Ihnen in der jährlichen Verbrauchsrechnung berechnen, sind Bruttopreise einschließlich der Kosten der Energiebeschaffung, der Entgelte für die Netznutzung, die Messung und den Messstellenbetrieb sowie die Abrechnung. Außerdem sind stattlich veranlasste Kosten, Umlagen und Steuern im Preis bereits enthalten.
Sollte Ihr Liefervertrag mit GMX Energie vorzeitig beendet werden, also vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit, erhalten Sie von uns eine Schlussrechnung. Ausschlaggebend für diese Schlussrechnung ist der vom zuständigen Netzbetreiber übermittelte Zählerstand.
Wir bemühen uns, Ihnen dauerhaft günstige und stabile Preise für GMX Energie anbieten zu können. Sollte es dennoch einmal zu einer Preisanpassung kommen, werden wir Sie mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der Anpassung darüber informieren.
Falls Sie bei Vertragsabschluss eine eingeschränkte Preisgarantie mit uns vereinbart haben, dürfen wir während der Laufzeit dieser Preisgarantie keine Preisänderungen vornehmen, es sei denn, es handelt sich um die Weitergabe gesetzlich vorgeschriebener Steuern, Abgaben oder hoheitlicher Belastungen, auf die wir keinen Einfluss haben.
Falls Sie bei Vertragsschluss eine volle Preisgarantie mit uns vereinbart haben, dürfen wir während der Laufzeit dieser Preisgarantie keine Preisänderungen vornehmen, auch nicht, wenn es sich um die Weitergabe gesetzlich vorgeschriebener Steuern, Abgaben oder hoheitlicher Belastungen handelt, auf die wir keinen Einfluss haben.
Wenn Sie einen vertraglich vereinbarten Sofortbonus haben wird dieser 2 Wochen nach Lieferbeginn und der ersten Abschlagszahlung ausgezahlt.
Ein eventuell vertraglich vereinbarter Neukundenbonus wird mit der ersten Jahresrechnung verrechnet. Voraussetzung ist, dass Ihr Vertrag über die komplette Mindestvertragslaufzeit besteht. Für den Fall, dass der Vertrag vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit beendet wird, kann 1&1 etwaige bereits ausgezahlte Neukundenboni zurückfordern und im Rahmen der Schlussrechnung verrechnen.
Da wir eine langfristige und vertrauensvolle Vertragsbeziehung zu unseren Kunden mit dauerhaft günstigen Preisen anstreben, geben wir unsere günstigen Einkaufskonditionen auch nach der Erstvertragslaufzeit gerne an Sie weiter.
Nach Ende der vereinbarten Erstvertragslaufzeit bzw. einer Vertragsverlängerung verlängert sich der Energieliefervertrag auf unbestimmte Zeit, und kann jederzeit mit einer Frist von 1 Monat in Textform durch den Kunden oder durch 1&1 Energy GmbH gekündigt werden.
Falls Sie bei Vertragsabschluss eine eingeschränkte Preisgarantie mit uns vereinbart haben, dürfen wir während der Laufzeit dieser Preisgarantie keine Preisänderungen vornehmen, es sei denn, es handelt sich um die Weitergabe gesetzlich vorgeschriebener Steuern, Abgaben oder hoheitlicher Belastungen, auf die wir keinen Einfluss haben.
Falls Sie bei Vertragsabschluss eine volle Preisgarantie mit uns vereinbart haben, dürfen wir während der Mindestvertragslaufzeit keine Preisanpassung vornehmen, auch nicht, wenn es sich um die Weitergabe gesetzlich vorgeschriebener Steuern, Abgaben oder hoheitlicher Belastungen handelt, auf die wir keinen Einfluss haben.
Nein, für einen derart hohen Stromverbrauch können wir zum jetzigen Zeitpunkt kein Tarifangebot anbieten.
Für Gas gelten 300.000 kWh/Jahr als Obergrenze.
Sollten Sie während der Belieferung mit GMX Energie feststellen, dass die vereinbarten Abschlagzahlungen nicht zu Ihrem tatsächlichen Verbrauch passen, können Sie die Höhe dieser monatlichen Zahlungen bei unserem Kundenservice jederzeit nach oben oder unten korrigieren. Diese Änderungen werden von uns geprüft und bestätigt.
Die monatlichen Abschlagszahlungen sind jeweils zum ersten Werktag eines Monats fällig. Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, buchen wir die Beträge bequem von Ihrem Bankkonto ab.
Bei Bedarf können Sie bei unserem Kundenservice jederzeit eine Zwischenrechnung anfordern. Geben Sie dabei bitte Ihre Kundennummer an.
Falls Sie einen Umzug planen, teilen Sie uns dies bitte spätestens 2 Wochen vor Umzugstermin mit, z.B. über unser Kontaktformular. In der Regel können Sie Ihren Liefervertrag mit GMX Energie in Ihr neues Zuhause mitnehmen.
Falls Sie als Erstbewohner in eine neue Immobilie einziehen, haben Sie auch nach Einzug bis zu 6 Wochen Zeit, sich für einen der günstigen Tarife von GMX Energie zu entscheiden. Innerhalb dieser 6 Wochen werden Sie in Ihrer neuen Wohnung oder Ihrem neuen Haus übergangsweise von Ihrem Grundversorger mit Strom und Gas beliefert.
Bei einem geplanten Einzug in eine neue Wohnung benötigen wir das geplante Einzugsdatum sowie die Zählernummer(n) der betreffenden Wohnung, um Sie für die Belieferung mit unserem günstigen GMX Strom und/oder Gas anmelden zu können.
Ja, die günstigen Konditionen von GMX Energie stehen bundesweit zur Verfügung.
Unsere Gastarife können wir leider nicht für jede Postleizahl anbieten. Voraussetzung für ein Angebot ist, dass in Ihrem Wohnort ein entsprechendes Gasnetz durch Ihren örtlichen Netzbetreiber zur Verfügung steht.
Aufgrund gesetzlicher Regelungen im Rahmen der Strom- und Gaspreisbremse können wir Ihnen aktuell leider nicht unser komplettes Prämiensortiment anbieten. Dieses Gesetz erlaubt uns lediglich Zugaben i.H.v. 50€ für einen Neuabschluss.
Nutzen Sie den 50€ Shopping-Gutschein um sich Ihren Prämienwunsch erfüllen zu können.
Gerne kontaktieren wir Sie, sobald wir Ihnen wieder unser komplettes Prämiensortiment anbieten dürfen. Wenn Sie dies wünschen, senden Sie uns hierzu bitte eine E-Mail an: energie@service.web.de
Wenn Sie einen vertraglich vereinbarten Hardwarebonus erhalten, wird dieser von uns innerhalb von ca. 2 Wochen nach Lieferbeginn an Sie verschickt. Der endgültige Termin ist dabei abhängig vom jeweiligen Wechselprozess wie z.B. Abmeldung bei Ihrem aktuellen Anbieter und Anmeldung beim Netzbetreiber.
Voraussetzung ist außerdem die erste erfolgreiche Abschlagszahlung. Die Lieferung ist für Sie natürlich kostenlos.
Für technische Fragen wenden Sie sich bitte direkt an den Hersteller.
Wird der Liefervertrag vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wegen vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, insbesondere im Falle von Ziffer 6.4 sowie Ziffer 6.5 unserer AGB, durch 1&1 beendet, verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung Schadenersatz für jeden Monat der Restlieferzeit. Der Nachweis, dass 1&1 kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, bleibt dem Kunden vorbehalten. 1&1 steht der Nachweis eines höheren Schadens offen. Die Restzahlung wird mit der Schlussrechnung des Liefervertrages abgerechnet.
Eine Kilowattstunde ist eine Energie-Maßeinheit. Darunter versteht man die Menge an Energie, die bei einer Leistung von 1.000 Watt pro Stunde abgegeben oder aufgenommen wird.
Nein, Sie brauchen keinerlei Änderungen an Ihrem Anschluss vorzunehmen, auch keinen Wechsel des Strom-/Gaszählers. Ausschlaggebend ist lediglich die Nummer Ihres bestehenden Zählers, über die Ihre Verbrauchsstelle identifiziert und abgerechnet wird.
Nein, das ist ausgeschlossen. Gesetzliche Vorschriften verbieten und verhindern, dass es zu einer Unterbrechung kommt. Ihr örtlicher Energieversorger stellt in jedem Fall eine unterbrechungsfreie Strom- und Gasversorgung sicher.
Um den Ablesevorgang für Sie so einfach wie möglich zu gestalten, richtet sich GMX hierbei nach dem Turnus Ihres Netzbetreibers. Jeweils zum Ende des jährlichen Netzbetreiberturnus werden Sie aufgefordert Ihren Zählerstand abzulesen. Zusätzlich kann Ihr örtlicher Netzbetreiber bei Bedarf Ablesungen vornehmen.
Bei Störungen in Ihrer Strom-/Gasversorgung ist auch nach einem Wechsel zu GMX Energie immer Ihr örtlicher Netzbetreiber der erste Ansprechpartner und verpflichtet, die Störung zu beheben. In Ihren Strom-/ Gaskosten ist bereits das Nutzungsentgelt enthalten, das GMX Energie an Ihren örtlichen Netzbetreiber entrichtet.
Alle personenbezogenen Daten, die Sie im Rahmen der Strom-/Gaslieferung an uns übertragen, unterliegen den strengen deutschen Datenschutzrichtlinien. Weitere Details finden Sie in unseren Datenschutzrichtlinien .
Wie gewohnt fließt auch der Strom und das Gas von GMX Energie durch das jeweilige Netz zu Ihrem Hausanschluss. Dazu werden Leitungen genutzt, für die wir Ihrem örtlichen Netzbetreiber ein Nutzungsentgelt entrichten. Dieses Nutzungsentgelt ist in Ihrem Strom-/Gaspreis bereits enthalten.
Ihr örtlicher Netzbetreiber stellt das Netz und die nötige technische Infrastruktur zur Verfügung. Wir als Energieversorger sorgen dafür, dass durch dieses Netz der günstige GMX Strom oder das günstige GMX Gas zu Ihnen nach Hause fließt. Hierfür bezahlen wir dem Netzbetreiber ein Nutzungsentgelt, das in Ihren Strom-/Gaskosten bereits enthalten ist.
Bewahren Sie Ruhe, den Geruch nehmen Sie durch einen stark riechenden Stoff, der dem Erdgas beigemischt wird, frühzeitig war, bevor eine größere Menge austritt, welcher gefährlich werden kann.
Wir empfehlen Ihnen in einer solchen Situation wie folgt zu handeln:
Öffnen Sie all Fenster und Türen möglichst weit und verlassen Sie den Raum direkt im Anschluss
Betätigen Sie weder Lichtschalter noch die Klingel, um Funkenbildung zu vermeiden.
Verlassen Sie das Gebäude und alarmieren Sie Ihren örtlichen Gasnetzbetreiber.
Hierfür benötigen Sie Ihren Gasverbrauch in Kubikmetern (m³), den Sie Ihrer letzten Jahresabrechnung entnehmen können. Auf dieser Rechnung finden Sie auch den Brennwert und die Zustandszahl.
Bilden Sie den Faktor aus Brennwert x Zustandszahl und multiplizieren Sie diesen im Anschluss mit Ihrem Verbrauch in Kubikmetern.
Voraussetzung für ein Gasangebot ist, dass in Ihrem Wohnort ein entsprechendes Gasnetz durch Ihren örtlichen Netzbetreiber zur Verfügung steht. Leider ist dies nicht bei allen Postleizahlgebieten der Fall. Daher können wir Ihnen bei keinem verfügbaren Gasnetz leider kein Gasangebot unterbreiten.
Bei Kochgas und Heizgas handelt es sich um die gleiche Art von Erdgas. Es gibt bei manchen Anbietern spezielle Tarife, welche einen Unterschied machen, für was Sie das Erdgas verwenden (kochen oder heizen). GMX Energie bietet Ihnen Erdgas zu günstigen Preisen ab einem Mindestverbrauch von 1kWh.
Ihr Altgerät sowie alle im Lieferumfang enthaltenen Elektronikteile dürfen gemäß europäischen Richtlinien und deutschem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Elektrogeräte enthalten wertvolle Ressourcen und auch Schadstoffe. Jeder Verbraucher ist deshalb gesetzlich verpflichtet, Elektro-Altgeräte an einer zugelassenen Sammel- oder Rücknahmestelle, zum Beispiel beim lokalen Wertstoffhof oder Recyclinghof, abzugeben. Dort werden sie einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt. Löschen Sie alle persönlichen Daten vom Gerät, bevor Sie es der Entsorgung zuführen.
Batterien und Akkumulatoren (Akkus) enthalten Ressourcen und Schadstoffe. Alt-Batterien und Alt-Akkus, die nicht vom Elektroaltgerät umschlossen sind, sollten vor der Abgabe aus den Geräten entfernt werden und an einer zugelassenen Sammelstelle abgegeben werden. Jeder Verbraucher ist hierzu gesetzlich verpflichtet. Dadurch werden sie einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt.
Beim Kauf eines Elektro- und Elektronikgerätes haben Sie nach gesetzlichen Regelungen die Möglichkeit, ein Altgerät kostenlos abholen zu lassen. Voraussetzung ist, dass das Altgerät der gleichen Geräteart wie das Neugerät angehört und im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt. Außerdem dass es sich um ein sogenanntes "Großgerät" handelt. Großgeräte sind alle Geräte, die eine größere Bildschirmoberfläche als 100 cm² oder eine größere Seitenabmessung als 50 cm haben. Dazu zählen bspw. Fernseher, Monitore, Laptops, Tablets oder Wärmeüberträger (Heizgeräte, Klimageräte etc.). Das bedeutet: Kaufen Sie z. B. ein TV, können Sie Ihr altes TV-Gerät entsorgen lassen.
Smartphones und Router sind keine Großgeräte. Für diese bieten wir Ihnen eine kostenlose Rücksendemöglichkeit.
Am Ende des Bestellprozesses zum Abschuss eines Strom- oder Gasproduktes inkl. einem Wunschgerät (Produkte Strom Kombi oder Gas Kombi) von GMX Energie bieten wir Ihnen eine kostenlose Abholung oder Rücksendung Ihres Altgeräts an. Wollen Sie diesen Service nutzen, dann setzen Sie sich bitte hierzu, wie dort beschrieben, mit unserem Kundenservice in Verbindung.
Bitte beachten Sie: Jeder Verbraucher ist für das Löschen von personenbezogenen Daten auf dem Elektro- bzw. Elektronikgerät selbst verantwortlich, welches er entsorgt bzw. zur Entsorgung abholen lässt. Daher bitte Daten löschen nicht vergessen.
Das Symbol der "durchgestrichenen Mülltone" bedeutet, dass das Altgerät und die im Lieferumfang enthaltenen Elektronikteile getrennt vom Hausmüll zum Zwecke der Wiederverwendung zu entsorgen sind.
Wir empfehlen für die Rücksendung der Ware die Originalverpackung zu nutzen. Liegt diese nicht mehr vor, nutzen Sie eine der Größe entsprechende Kartonage und nutzen Sie z.B. Luftpolsterfolie, Polystyrolkugeln, Schaumstoff oder Papier, um das Altgerät in der Verpackung zu fixieren. Gewährleisten Sie die Stabilität des Pakets, indem Sie die Massen verteilen und um Schütteln im Inneren zu vermeiden. Verwenden Sie verstärktes braunes oder transparentes Klebeband um die Verpackung zu verschließen.