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Aufgrund der Rohstoffknappheit sind die Energiekosten für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen in 2022 auf ein Rekordniveau gestiegen. Mit den Preisbremsen für Gas und Strom sollen diese im Jahr 2023 spürbar von den stark gestiegenen Kosten entlastet werden. Die sogenannte „Basisvergütung“ kann zu vergünstigten Preisen genutzt werden. Somit soll Energie für jedermann bezahlbar bleiben, außerdem die notwendige Versorgung mit Strom und Gas sichergestellt werden. Ziel ist es Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Industrie und Mittelstand bestmöglich durch diese Energiekrise zu bekommen.
Viele fragen sich: Ab wann erhalte ich die Entlastung und was muss ich hierfür tun. Das Gesetz tritt spätestens ab Januar 2023 in Kraft, konkrete Entlastungen merken Bürgerinnen und Bürger dann ab März 2023. Diese Karenzzeit ist für die Energieversorger notwendig, um die neuen Regelungen in ihren Systemen umzusetzen. Daher werden die Abschläge für Januar und Februar wie gewohnt belastet und mit dem Abschlag für den Monat März 2023 verrechnet.
Die Regelungen gelten aktuell bis Ende 2023, können allerdings auf Ende April 2024 verlängert werden.
Um die vergünstigten Preise zu erhalten, müssen Sie vorerst nichts weiter tun. Die Entlastung erfolgt über Ihren Stromversorger automatisch über die Abrechnung. Nehmen Sie im Jahr 2023 einen Anbieterwechsel vor, müssen sie Ihrem neuen Anbieter Ihre letzte Rechnung vorlegen. Diese benötigt Ihr neuer Anbieter, um Ihnen Ihren persönlichen Entlastungsbetrag auszuzahlen. So will es das Gesetz.
In diesem Fall läuft alles weiter wie bisher. Sie bekommen weiterhin Ihre bisherigen Abschläge belastet und Ihr Stromverbrauch wird mit dem vertraglich geltenden Arbeitspreis bewertet. Sollten Sie im Jahr 2023 eine Preiserhöhung erhalten und Ihr Arbeitspreis steigt dadurch über die Preisdeckel - 40 ct./kWh brutto bzw. 13 ct./kWh netto für Strom oder 12 ct./kWh brutto für Erdgas- , dann greifen die Regelungen wie oben beschrieben auch für Sie.
Es lohnt sich dennoch Energie zu sparen und somit Ihren Geldbeutel zu schonen. Energiespartipps finden Sie hier: Zu den Energiespartipps
Ihr Grundpreis bleibt unverändert. Die Preisbremsen finden nur auf den Arbeitspreis Anwendung.