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GMX Strom

Aktuelle Informationen

Warum sind Preisbremsen für Strom und Gas notwendig?

Aufgrund der Rohstoffknappheit sind die Energiekosten für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen in 2022 auf ein Rekordniveau gestiegen. Mit den Preisbremsen für Gas und Strom sollen diese im Jahr 2023 spürbar von den stark gestiegenen Kosten entlastet werden. Die sogenannte „Basisvergütung“ kann zu vergünstigten Preisen genutzt werden. Somit soll Energie für jedermann bezahlbar bleiben, außerdem die notwendige Versorgung mit Strom und Gas sichergestellt werden. Ziel ist es Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Industrie und Mittelstand bestmöglich durch diese Energiekrise zu bekommen.

Wann kommt die Energiepreisbremse und wie lange gilt diese?

Viele fragen sich: Ab wann erhalte ich die Entlastung und was muss ich hierfür tun. Das Gesetz tritt spätestens ab Januar 2023 in Kraft, konkrete Entlastungen merken Bürgerinnen und Bürger dann ab März 2023. Diese Karenzzeit ist für die Energieversorger notwendig, um die neuen Regelungen in ihren Systemen umzusetzen. Daher werden die Abschläge für Januar und Februar wie gewohnt belastet und mit dem Abschlag für den Monat März 2023 verrechnet.

Die Regelungen gelten aktuell bis Ende 2023, können allerdings auf Ende April 2024 verlängert werden.

Wie bekomme ich die vergünstigten Preise?

Um die vergünstigten Preise zu erhalten, müssen Sie vorerst nichts weiter tun. Die Entlastung erfolgt über Ihren Stromversorger automatisch über die Abrechnung. Nehmen Sie im Jahr 2023 einen Anbieterwechsel vor, müssen sie Ihrem neuen Anbieter Ihre letzte Rechnung vorlegen. Diese benötigt Ihr neuer Anbieter, um Ihnen Ihren persönlichen Entlastungsbetrag auszuzahlen. So will es das Gesetz.

Strompreisbremse: Wie hoch ist die Entlastung?

  • Haushalte und kleinere Unternehmen profitieren bis zu einem Stromverbrauch von 30 000 kWh im Jahr von der ersten Staffel der Preisbremse. Für sie gilt ab 1.1.2023 ein garantierter Bruttoarbeitspreis von 40 ct./kWh. Allerdings nicht für 100 Prozent ihres Jahresstromverbrauches, sondern lediglich für 80 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs.

    Dieses sogenannte „Basis-Kontingent“ wird auf Basis des Vorjahresverbrauches bestimmt. Verbräuche, die über 80 % des Vorjahresverbrauchs liegen, werden zu den vertraglich vereinbarten Arbeitspreisen abgerechnet.
    Energiesparen lohnt sich somit doppelt, denn wenn Sie weniger als die 80 % des Vorjahresstromverbrauches nutzen, erhalten Sie diesen Verbrauch komplett zu den vergünstigten Konditionen.
  • Verbrauchsstellen, die jährlich mehr als 30 000 kWh Strom verbrauchen, erhalten für 70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs die vergünstigten Preise. Diese 70 Prozent werden dem Verbraucher zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 ct/kWh belastet. Bitte beachten: Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen fallen zusätzlich an, müssen also zu den 13 ct./kWh hinzu addiert werden. Auch hier wird zur Berechnung des „Basis – Kontingentes“ der Verbrauch aus dem Vorjahr herangezogen. Für jede Kilowattstunde, die zusätzlich verbraucht wird, gilt auch hier der vertraglich vereinbarte Strompreis.

Gaspreisdeckel: Wie funktioniert die Entlastung?

Auch beim Gaspreisdeckel gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Verbraucher entlastet werden können:

  • Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen sowie Vereine mit einem Jahresverbrauch an Erdgas von weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden, wird der Arbeitspreis für Gas bei 12 ct./kWh gedeckelt. Für Fernwärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 ct./kWh.

    Dieser reduzierte Preis gilt wie bei der Strompreisbremse für 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Für die restlichen 20 Prozent gilt der höhere vertraglich vereinbarte Preis. Aus diesem Grund ist Energiesparen auch hier wichtig. Bereits durch kleine Maßnahmen lässt sich Gas sparen und somit kann der Energieverbrauch schnell merklich sinken. Hier geht es zu den Energiespartipps für Gas
  • Für Verbraucher über 1,5 Millionen Kilowattstunden – im Normalfall sind dies Industrieunternehmen oder Krankenhäuser- gilt ab Januar 2023 der Netto-Arbeitspreis von 7ct./kWh und zwar für 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Für die restlichen Gasmengen gilt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis.
  • Liegt Ihr vertraglich vereinbarter Arbeitspreis unter 12 ct./kWh bleibt alles wie bisher.

Was geschieht, wenn ich einen vertraglichen Arbeitspreis unter dem Preisdeckel habe?

In diesem Fall läuft alles weiter wie bisher. Sie bekommen weiterhin Ihre bisherigen Abschläge belastet und Ihr Stromverbrauch wird mit dem vertraglich geltenden Arbeitspreis bewertet. Sollten Sie im Jahr 2023 eine Preiserhöhung erhalten und Ihr Arbeitspreis steigt dadurch über die Preisdeckel - 40 ct./kWh brutto bzw. 13 ct./kWh netto für Strom oder 12 ct./kWh brutto für Erdgas- , dann greifen die Regelungen wie oben beschrieben auch für Sie.


Es lohnt sich dennoch Energie zu sparen und somit Ihren Geldbeutel zu schonen. Energiespartipps finden Sie hier: Zu den Energiespartipps

Wie verändert sich mein Grundpreis?

Ihr Grundpreis bleibt unverändert. Die Preisbremsen finden nur auf den Arbeitspreis Anwendung.

Wieso soll ich den Anbieter wechseln – es kostet doch eh überall gleich?

Wir geben Ihnen Recht, im ersten Moment sieht es nicht danach aus, dass bei den gültigen Regelungen zur Preisbremse ein Wechsel des Anbieters Sinn ergibt. Schaut man allerdings über den Tellerrand hinaus, so gibt es doch Gründe, über einen Wechsel des Strom- und/oder Gasanbieters nachzudenken:

  • Der Preisdeckel gilt nicht für 100 % des Jahresverbrauches. Ein Anteil des individuellen Verbrauches wird zu Arbeitspreisen berechnet, die Sie mit Ihrem aktuellen Versorger individuell vereinbart haben. Diese liegen in den meisten Fällen oberhalb des Preisdeckels. In diesem Fall ist es für die Gesamtkosten Ihres Energieverbrauches ausschlaggebend, welchen vertraglich vereinbarten Preis Sie für diese „übrige“ Menge bezahlen müssen. Bereits wenige Cent Ersparnis im Arbeitspreis durch einen Wechsel machen hier bares Geld aus.
  • Das Gesetz zur Strom- und Gaspreisbremse ist aktuell auf ein Jahr begrenzt. Im Frühjahr 2024 gelten dann wieder die individuell vertraglich vereinbarten Arbeitspreise in voller Höhe. Suchen Sie sich rechtzeitig einen Versorger mit dauerhaft günstigen Preisen und Preisgarantien, damit Sie nicht von den dann wieder deutlich höheren Kosten kalt erwischt werden.
  • Außerdem gibt es auch in Zeiten von Preisbremsen die Chance bei einem Anbieterwechsel eine attraktive Wechselprämie abzustauben. Wählen Sie z.B. den GMX Tarif Strom Kombi und sichern Sie sich neben einer Preisgarantie einen 50 € Shopping-Gutschein. Der beliebte Erdgastarif GMX Gas Bonus bietet Ihnen günstige Erdgaspreise und einen attraktiven Neukundenbonus. Nutzen Sie die Chance und wechseln Sie!