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Für die meisten Menschen ein wahres Horrorszenario − doch zum Glück kommt es nicht so häufig vor: Plötzlich hat man Gasgeruch in der Nase und Bilder von Explosionen wie in einem Actionfilm tauchen vor dem inneren Auge auf. Doch keine Panik! Gasgeruch im Haus, in der Wohnung, im Bad oder im Keller kann auf ein Gasleck hinweisen, muss es aber nicht.
Explosion, Erstickungsgefahr oder gesundheitliche Schäden können drohen, doch wirklich nur im schlimmsten Fall. Daher bitte immer zunächst einmal: Ruhe bewahren.
Hier finden Sie Informationen, wie man Gasgeruch erkennen kann, was zu tun ist und mit welchen Verhaltensregeln man die Situation am besten meistert.
Gas riecht nach nichts, Gas ist geruchlos. Daher sind Gasversorger dazu verpflichtet, das Erdgas zu odorieren, also eine geruchsintensive Substanz (Odoriermittel) unterzumischen. Diese Odoriermittel riechen durchdringend und stechend, sind jedoch gesundheitlich vollkommen unbedenklich. Das stellt sicher, dass menschliche Nasen im Falle von austretendem Gas das Gasleck überhaupt bemerken. Man riecht also tatsächlich nicht das Gas selbst, sondern lediglich den beigemischten Duftstoff.
Übrigens … Gasversorger können zwischen verschiedenen Odoriermitteln bzw. "Duftrichtungen" wählen. Oft werden schwefelhaltige Duftstoffe beigemischt, die Tetrahydrothiophen (THT), die den typischen "Faule Eier"-Geruch haben. Einige Gasversorger bevorzugen eher Odoriermittel, die an Ammoniak, bestimmte Chemikalien oder Lösungsmittel erinnern. Damit man den Geruch besser zuordnen kann, gibt es sog. "Gasodorkarten", die Gasversorger zur Verfügung stellen können: Diese geben bei sanftem Reiben den Duftstoff ab, der dem Erdgas beigemischt ist.
Erdgas besteht größtenteils aus Methan und Methan ist − genauso wie Ethan, Propan oder Butan – für Menschen geruchsneutral. Diese Brenngase sind alle auch besonders leicht entflammbar. Ohne Odorierung würde man als Verbraucher bei einem Gasaustritt keinen Geruch wahrnehmen, austretendes Gas könnte nur durch Messgeräte festgestellt werden. Daher ist eine Odorierung von Erdgas so wichtig!
Wie kann ich Gasaustritt erkennen? Gasaustritt bei einer Gastherme lässt sich durch sehr intensive, beißende und oft stark faulige stinkende Geruchsstoffe erkennen, die dem Gas beigemischt wurden. Sollten Sie so einen Geruch wahrnehmen, gelten oben genannte Verhaltensregeln bei Gasgeruch im Haus oder in der Wohnung. Übrigens, auch ein ungewöhnlich schnell laufender Gaszähler könnte auf austretendes Gas bzw. ein Gasleck hinter dem Messgerät hinweisen.
Doch oft handelt es sich nicht um einen Gasaustritt, sondern um harmlose Gründe. Sie kennen das vielleicht: Man hat das Gefühl, einen leichten Gasgeruch an der Gastherme bzw. Gasheizung wahrzunehmen? Keine Panik, häufig werden Gaslecks vermutet, wo gar keine sind.
Ein Beispiel für harmlosen Gasgeruch: Die Gastherme zündet bzw. geht an und für einen kurzen Moment werden geringe Mengen Heizgas freigesetzt, die beim Zündvorgang nicht verbrannt wurden. Dadurch kann leichter und nur kurz wahrnehmbarer Gasgeruch an der Gastherme bzw. der Gasheizung entstehen. Das ist völlig normal und unbedenklich! Ein Gasleck erkennt man fast schon "intuitiv" am extrem intensiven Geruch des dem Gas beigefügten Odoriermittels. Stinkt die Gasheizung regelrecht und sehr deutlich nach Gas, sollte man jedoch im Zweifelfall immer die Verhaltensregeln bei Gasgeruch im Haus oder Gasgeruch in der Wohnung befolgen (siehe oben). Wer besonders unsicher ist, sollte sich einen Gasmelder zulegen: Damit lässt sich Gasaustritt frühzeitig und sicher erkennen.
Nein, denn in gängigen Heizkörpern erhitzt sich nur Wasser, es ist kein Gas im Heizkörper selbst vorhanden. Erdgas kann nur aus Gasleitungen, Gaszählern, Gasreglern oder Gasheizungen austreten.
Ja, es ist durchaus empfehlenswert einen Gasmelder zu installieren. Selbst wenn man das Gas (noch) nicht riechen kann, nimmt der Gasmelder eine erhöhte Gaskonzentration in der Luft frühzeitig wahr und stößt rechtzeitig einen schrillen Warnton, ein lautes Warnsignal aus – so wie man es auch von einem Feuermelder kennt. Doch ein Gasmelder alleine ist nicht genug: Eine professionelle Wartung der Leitungen, Zähler, Regler oder Gastherme ist unabdingbar, um einem Gasleck und den damit verbundenen Gefahren eines Gasaustritts vorzubeugen. Hierfür müssen Eigentümer und Betreiber Sorge tragen. Sichtkontrollen kann man als Bewohner zwar selbst durchführen, doch die Instandhaltung muss durch einen Gasinstallateur erfolgen. Der Gasnetzbetreiber kontrolliert zudem regelmäßig die Hausanschlüsse und prüft, ob Gasleitungen, Gaszähler und Gasregler dicht sind.