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Wer einen Umzug plant, der muss rechtzeitig Vorbereitungen treffen. Dazu gehört es auch, sich um die Energieversorgung in der neuen Wohnung zu kümmern. Manch einer möchte vielleicht im Zuge des Umzugs gleich den Gasanbieter wechseln. Welche Regelungen und Fristen müssen Verbraucher dabei einhalten? Gibt es Sonderregelungen für die Kündigung vor einem Umzug? Welche Schritte sind bei einer An- und Abmeldung von Gas beim Umzug zu berücksichtigen?
Damit die Kündigung bei Ihrem Gasanbieter reibungslos verläuft, sollten Sie im Vorfeld die Kündigungsfrist Ihres bisherigen Vertrags und dessen Restlaufzeit bedenken. Haben Sie die Frist nicht überschritten und beträgt die restliche Vertragslaufzeit maximal zwölf Monate, können Sie beispielsweise zum GMX Gas Flex- oder Bonus-Tarif wechseln. Bei einer Restlaufzeit von maximal 12 Monaten steht Ihnen außerdem der GMX Gas Kombi-Tarif zur Verfügung.
Läuft Ihr Vertrag noch länger als ein Jahr, sind Sie zwar noch eine Weile an Ihren aktuellen Anbieter gebunden, aber es ist durchaus lohnenswert, sich später noch einmal über die GMX Gas-Tarife zu informieren. Denn bei den dauerhaft niedrigen Preisen von GMX Gas finden Sie auch zu einem späteren Zeitpunkt noch den richtigen Tarif. Besonders einfach ist der Wechsel vom regionalen Grundversorger zu einem anderen Gasanbieter; dabei steht Ihnen keine Mindestvertragslaufzeit im Weg.
Unabhängig vom neuen Anbieter ist es wichtig, dass Sie den aktuellen Zählerstand bei der Abmeldung einreichen. Mit diesem Wert können Sie überschlagen, wie hoch Ihre Rückerstattungen oder Nachzahlungen werden. Den endgültigen Stand erfasst der Anbieter am letzten Tag der Vertragslaufzeit.
Vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit aus einem Gas-Vertrag auszutreten, ist nur dann möglich, wenn Sie vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Einige Anbieter räumen eine solche Sonderkündigung ein, wenn der Verbraucher an einen Wohnort außerhalb des Bezugsgebiets zieht. Oftmals ist dafür ein offizieller Nachweis durch den Verbraucher notwendig.
Solange der neue Wohnort im Einzugsgebiet des bisherigen Anbieters liegt, ist ein vorzeitiger Austritt aus dem Vertrag nahezu unmöglich. Bedenken Sie, dass viele Gasanbieter bei einem Umzug auf die restliche Vertragslaufzeit bestehen. Sollten Sie den Vertrag also zunächst einmal mit in Ihre neue Wohnung nehmen müssen, empfiehlt es sich, trotzdem zeitnah beim Anbieter zu kündigen. Denn sollten Sie dies vergessen, verlängert sich die Vertragslaufzeit um ein weiteres Jahr.
Sollte Ihr Anbieter jedoch eine Gaspreiserhöhung ankündigen, haben Sie in jedem Fall ein Sonderkündigungsrecht. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange die restliche Vertragslaufzeit noch ist.
Wichtig: Beim Grundversorger ist kein Sonderkündigungsrecht notwendig. Möchten Sie den Grundtarif des örtlichen Gasanbieters kündigen, gilt eine allgemeine Frist von nur zwei Wochen.
Gasverträge sind in erster Linie personengebunden. Das bedeutet, dass die Übernahme eines Vertrags durch eine andere Person im Allgemeinen nicht möglich ist. Eine eindeutige Absprache mit dem Vormieter ist dennoch hilfreich, um den Übergang reibungslos zu gestalten. Damit Sie einen Vertrag mit dem Anbieter Ihrer Wahl für die neue Wohnung abschließen können, muss Ihr Vormieter zunächst seinen Vertrag kündigen oder zu seiner neuen Adresse mitnehmen. Anderenfalls „blockiert“ der bisherige Gasanbieter die Leitung.
Erst dann haben Sie als Nachmieter freie Tarifwahl. Wie wäre es zum Beispiel mit einem der günstigen GMX Gas-Tarife? Der GMX Gas Flex-Tarif ist jederzeit kündbar, der GMX Gas Bonus-Tarif bietet einen attraktiven Bonus für Neukunden.