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GMX Gas
GMX Gas Ratgeber

Informieren, wechseln, sparen

GMX Gas

Gas anmelden – wie geht das? Tipps für alle, die umziehen, einziehen oder wechseln wollen

Ob Anbieterwechsel oder Umzug in eine neue Wohnung: Damit das Gas stets unterbrechungsfrei strömen kann, muss der (neue) Versorger wissen, wo Sie wohnen bzw. hinziehen und ob Sie Ihren Vertrag beenden oder einen neuen beginnen möchten. Erfahren Sie hier, was Sie bei der Gas-Anmeldung oder auch beim Ummelden der Gasversorgung beachten müssen.

Gas neu anmelden (Erstanmeldung)

Wer zum ersten Mal Gas bezieht, muss einen Vertrag mit einem Gasversorger abschließen. Tut er das nicht, kommt automatisch ein Vertrag mit dem regionalen Grundversorger zustande. Dieser Grundversorgertarif kann mit einer Frist von zwei Wochen wieder beendet werden. Wer also im Umzugstrubel vergisst, sein Gas anzumelden, steht trotzdem nie ohne Gasheizung oder Gasversorgung fürs Kochen da.

Auf den ersten Blick mag es bequem sein, einfach beim Grundversorger zu bleiben. Jedoch unterscheiden sich die Preise von Anbieter zu Anbieter teilweise deutlich, und viele Tarife sind wahrscheinlich wesentlich günstiger als die Ihres Grundversorgers. Ein Vergleich und ein neuer Vertrag bei einem anderen Gasanbieter rentieren sich also häufig. Übrigens: Bei einem Umzug können Sie bis zu sechs Wochen rückwirkend noch einen neuen Stromvertrag abschließen.

Die meisten Verträge können Sie heutzutage auch online abschließen; dank vorgefertigter Formulare teilen Sie dem Versorger alle wichtigen Informationen mit: Ihren Namen, die Adresse und eine Bankverbindung. Um den zukünftigen Verbrauch abschätzen zu können, kommt es auf die Quadratmeterzahl und die Anzahl der Personen im Haushalt an. Handelt es sich um Ihre erste eigene Wohnung, haben Sie ja noch keine alten Zählerstände oder die Kündigungsfrist eines laufenden Vertrags zu beachten.

Wer muss Gas anmelden − Mieter oder Vermieter?

Hat sich der Mieter nicht bereits selbst angemeldet oder nimmt er seinen alten Gasvertrag nicht in die neue Wohnung mit, benachrichtigt der Vermieter den Energieversorger bzw. das örtliche Stadtwerk: Der Mieter wird dann zunächst einmal in der Grundversorgung angemeldet. Wenn man als Mieter Kosten sparen möchte, sollte man jedoch lieber selbst wechseln und sich einen günstigeren Tarif suchen. Bei einem Umzug empfiehlt es sich daher, dem alten Anbieter möglichst früh Bescheid zu geben, wann der Auszug erfolgt: Hierzu bitte die AGB des jeweiligen Vertrages nochmals genau durchlesen!

Gasanmeldung bei Umzug: Bleiben oder wechseln?

Zieht man in eine neue Wohnung, gibt es zwei Möglichkeiten, die sowohl für Gas als auch für die Stromversorgung gelten:

  • Beim alten Energieversorger bleiben
    Wenn Ihr bisheriger Anbieter Sie auch in der neuen Wohnung beliefern soll, überprüfen Sie bitte rechtzeitig, ob es in der neuen Wohnung überhaupt einen Gasanschluss gibt. Erfahrungsgemäß ist nur in rund einem Drittel der Postleitzahlen-Gebiete ein Gasanschluss vorhanden. Können Sie den Gasvertrag Ihres bisherigen Anbieters mit umziehen, müssen Sie diesem lediglich Ihre neue Adresse und das Umzugsdatum mitteilen. Das Gas neu anmelden ist nicht nötig. Empfehlung: Notieren Sie bei Umzug immer die alten Zählerstände!
  • Umzug macht Anbieterwechsel nötig
    Sollten Sie nicht bei Ihrem alten Anbieter bleiben können, weil dieser am neuen Wohnort kein Gas liefert, haben Sie in der Regel eine Sonderkündigungsfrist von zwei Wochen. Falls Sie Ihr aktueller Anbieter auch am neuen Wohnort versorgen kann, Sie aber den Umzug als Gelegenheit nutzen möchten, endlich einmal den Anbieter zu wechseln, müssen Sie sich in der Regel an die im Vertrag festgelegten Kündigungsfristen halten (bitte die AGB des Vertrages beachten!). Der Anbieterwechsel selbst ist einfach: Sie können sich bequem online informieren und auch online Gas anmelden.

Gas kündigen wegen Umzug: Was ist allgemein zu beachten?

Wer einen Umzug plant, muss Vorbereitungen treffen. Dazu gehört es auch, sich um die Energieversorgung in der neuen Wohnung zu kümmern. Ein Umzug ist auch immer eine gute Gelegenheit, einfach mal wieder den Gas- oder auch Stromanbieter zu wechseln. Welche Regelungen und Fristen müssen Verbraucher dabei einhalten? Gibt es Sonderregelungen für die Kündigung vor einem Umzug? Welche Schritte sind bei einer An- und Abmeldung von Gas beim Umzug zu berücksichtigen?

Damit die Kündigung bei Ihrem Gasanbieter reibungslos verläuft, sollten Sie zunächst einmal im Vorfeld die Kündigungsfrist Ihres bisherigen Vertrags und dessen Restlaufzeit bedenken. Haben Sie die Frist nicht überschritten und beträgt die restliche Vertragslaufzeit maximal zwölf Monate, können Sie beispielsweise zum GMX Gas Flex- oder Bonus-Tarif wechseln.  Gut zu wissen: Befinden Sie sich in einem Grundversorgungstarif, haben Sie eine Kündigungsfrist von zwei Wochen und bei Umzug auch noch 6 Wochen rückwirkend.

Unabhängig vom neuen Anbieter ist es wichtig, dass Sie den aktuellen Zählerstand bei der Abmeldung einreichen. Mit diesem Wert können Sie überschlagen, wie hoch Ihre Rückerstattungen oder Nachzahlungen werden. Den endgültigen Stand erfasst der Anbieter am letzten Tag der Vertragslaufzeit.

Sind Sonderregelungen bei Umzug möglich?

Einige Anbieter räumen ein Sonderkündigungsrecht ein, wenn die neue Wohnung außerhalb des Bezugsgebiets liegt. Oftmals ist dafür ein offizieller Nachweis durch den Verbraucher notwendig. Solange der neue Wohnort im Einzugsgebiet des bisherigen Anbieters liegt, ist ein vorzeitiger Austritt aus dem Vertrag jedoch nahezu unmöglich. Viele Gasanbieter bestehen bei einem Umzug auf die restliche Vertragslaufzeit. Sollten Sie den Vertrag also zunächst einmal mit in die neue Wohnung nehmen müssen, empfiehlt es sich, trotzdem zeitnah zu kündigen. Denn sollten Sie das vergessen, verlängert sich die Vertragxslaufzeit um ein weiteres Jahr!

Sie genießen in jedem Fall Sonderkündigungsrecht, sollte Ihr Gasanbieter eine Preiserhöhung ankündigen. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange die restliche Vertragslaufzeit noch ist.

Einfach Anbieter wechseln: Gas online anmelden bzw. ummelden

Den Gasanbieter zu wechseln ist mit weniger Aufwand verbunden, als die meisten Menschen glauben, und lässt sich bequem in wenigen Schritten online durchführen: Einfach die Tarife miteinander vergleichen und sich für einen neuen Gasversorger entscheiden.

Tipp: GMX Gas bietet mehrere günstige Tarife an.

Mit dem GMX Gas-Tarifrechner finden Sie schnell die passenden Konditionen für Ihren individuellen Verbrauch. GMX Gas übernimmt dann auch die Kündigung beim alten Versorger für Sie! Der neue Vertrag und die Belieferung mit GMX Gas startet, sobald Ihr alter Vertrag beendet ist.

Diese Informationen werden bei Anbieterwechsel benötigt:

  • Vor- und Nachname
  • Lieferadresse für die Gasversorgung
  • Einzugsdatum (Datum für den gewünschten Beginn der Gasversorgung)
  • Jahresverbrauch (von der letzten Jahresabrechnung oder mittels Schätzwert im Tarifrechner)
  • Bankverbindung (IBAN bei Lastschrift)
  • Zählernummer des Gaszählers (kann nachgereicht werden). Tipp: Die Zählernummer finden Sie im Mietvertrag oder Übergabeprotokoll

    Tipp: So finden Sie die Zählernummer
    Der Gaszähler befindet sich normalerweise im Keller oder Treppenhaus. Die Zählernummer ist gut sichtbar und deutlich hervorgehoben auf dem Zählerkasten aufgedruckt und dient zur eindeutigen Identifizierung des Gaszählers, damit dieser einer Wohnung zugeordnet werden kann. Der aktuelle Zählerstand (also der aktuelle Verbrauch) wird auf dem Gaszähler elektronisch oder mittels Rollenzählwerk angezeigt. Der Wert wird in m³ aufgeführt.

  • ggf. Name des bisherigen Gaslieferanten mitsamt Kundennummer

Hinweis zur Kündigungsfrist: In der Regel übernimmt bei einem Anbieterwechsel der neue Versorger die Kündigungsformalitäten für Sie. Sollten Sie sich jedoch erst knapp vor Ende Ihrer regulären Kündigungsfrist zu einem Wechsel entschließen, kündigen Sie vorsichtshalber selbst bei Ihrem alten Anbieter, denn es könnte in einigen Fällen zu lange dauern, wenn Ihr neuer Anbieter das im Laufe der Ummeldung für Sie übernimmt.

Frisch umgezogen − und Gas anmelden vergessen?

Keine Sorge! Falls man im Umzugsstress das Gasanmelden vergessen hat, kommt man automatisch in die Grundversorgung. Da diese jedoch erfahrungsgemäß relativ teuer ist, empfiehlt es sich so bald wie möglich einen anderen, günstigeren Gasanbieter zu suchen.

Kann man Gas rückwirkend anmelden?

Ja, das ist kein Problem! Wenn Sie umziehen, können Sie noch bis zu 6 Wochen rückwirkend Gas anmelden. Die Kündigung in der Grundversorgung ist jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen möglich.

Kein Gasanschluss vorhanden? Gas abmelden nicht vergessen!

Falls in Ihrer neuen Wohnung keine Gasversorgung mehr möglich bzw. kein Gasanschluss vorhanden ist, teilen Sie das bitte umgehend Ihrem alten Gasversorger mit und bestellen Sie das Gas ab, damit Sie nicht unnötig für die Gasheizung in Ihrer alten Wohnung weiterzahlen müssen. Beachten Sie dafür die Vertragsdetails; eventuell greift in diesem Fall auch das Sonderkündigungsrecht. Teilen Sie Ihrem bisherigen Gasversorger den genauen Umzugstermin mit – bis dahin benötigen Sie schließlich noch Gas.

Den Gasanbieter beim Umzug vom Vormieter übernehmen – geht das?

Nein, in der Regel geht das nicht. Gasverträge sind in erster Linie personengebunden. Das bedeutet, dass die Übernahme eines Vertrags durch eine andere Person im Allgemeinen nicht möglich ist. Eine eindeutige Absprache mit dem Vormieter ist dennoch hilfreich, um den Übergang reibungslos zu gestalten. Damit Sie einen Vertrag mit dem Anbieter Ihrer Wahl für die neue Wohnung abschließen können, muss Ihr Vormieter zunächst seinen Vertrag kündigen oder zu seiner neuen Adresse mitnehmen. Anderenfalls "blockiert" der bisherige Gasanbieter die Leitung. Erst dann haben Sie als Nachmieter freie Tarifwahl.

Tipp: Wie wäre es zum Beispiel mit einem der günstigen GMX Gas-Tarife?

Der GMX Gas Flex-Tarif ist jederzeit kündbar, der GMX Gas Bonus-Tarif bietet einen attraktiven Bonus für Neukunden.