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Ob Anbieterwechsel oder Umzug in eine neue Wohnung: Damit das Gas stets unterbrechungsfrei strömen kann, muss der (neue) Versorger wissen, wo Sie wohnen bzw. hinziehen und ob Sie Ihren Vertrag beenden oder einen neuen beginnen möchten. Erfahren Sie hier, was Sie bei der Gas-Anmeldung oder auch beim Ummelden der Gasversorgung beachten müssen.
Wer zum ersten Mal Gas bezieht, muss einen Vertrag mit einem Gasversorger abschließen. Tut er das nicht, kommt automatisch ein Vertrag mit dem regionalen Grundversorger zustande. Dieser Grundversorgertarif kann mit einer Frist von zwei Wochen wieder beendet werden. Wer also im Umzugstrubel vergisst, sein Gas anzumelden, steht trotzdem nie ohne Gasheizung oder Gasversorgung fürs Kochen da.
Auf den ersten Blick mag es bequem sein, einfach beim Grundversorger zu bleiben. Jedoch unterscheiden sich die Preise von Anbieter zu Anbieter teilweise deutlich, und viele Tarife sind wahrscheinlich wesentlich günstiger als die Ihres Grundversorgers. Ein Vergleich und ein neuer Vertrag bei einem anderen Gasanbieter rentieren sich also häufig. Übrigens: Bei einem Umzug können Sie bis zu sechs Wochen rückwirkend noch einen neuen Stromvertrag abschließen.
Die meisten Verträge können Sie heutzutage auch online abschließen; dank vorgefertigter Formulare teilen Sie dem Versorger alle wichtigen Informationen mit: Ihren Namen, die Adresse und eine Bankverbindung. Um den zukünftigen Verbrauch abschätzen zu können, kommt es auf die Quadratmeterzahl und die Anzahl der Personen im Haushalt an. Handelt es sich um Ihre erste eigene Wohnung, haben Sie ja noch keine alten Zählerstände oder die Kündigungsfrist eines laufenden Vertrags zu beachten.
Hat sich der Mieter nicht bereits selbst angemeldet oder nimmt er seinen alten Gasvertrag nicht in die neue Wohnung mit, benachrichtigt der Vermieter den Energieversorger bzw. das örtliche Stadtwerk: Der Mieter wird dann zunächst einmal in der Grundversorgung angemeldet. Wenn man als Mieter Kosten sparen möchte, sollte man jedoch lieber selbst wechseln und sich einen günstigeren Tarif suchen. Bei einem Umzug empfiehlt es sich daher, dem alten Anbieter möglichst früh Bescheid zu geben, wann der Auszug erfolgt: Hierzu bitte die AGB des jeweiligen Vertrages nochmals genau durchlesen!
Wer einen Umzug plant, muss Vorbereitungen treffen. Dazu gehört es auch, sich um die Energieversorgung in der neuen Wohnung zu kümmern. Ein Umzug ist auch immer eine gute Gelegenheit, einfach mal wieder den Gas- oder auch Stromanbieter zu wechseln. Welche Regelungen und Fristen müssen Verbraucher dabei einhalten? Gibt es Sonderregelungen für die Kündigung vor einem Umzug? Welche Schritte sind bei einer An- und Abmeldung von Gas beim Umzug zu berücksichtigen?
Damit die Kündigung bei Ihrem Gasanbieter reibungslos verläuft, sollten Sie zunächst einmal im Vorfeld die Kündigungsfrist Ihres bisherigen Vertrags und dessen Restlaufzeit bedenken. Haben Sie die Frist nicht überschritten und beträgt die restliche Vertragslaufzeit maximal zwölf Monate, können Sie beispielsweise zum GMX Gas Flex- oder Bonus-Tarif wechseln. Gut zu wissen: Befinden Sie sich in einem Grundversorgungstarif, haben Sie eine Kündigungsfrist von zwei Wochen und bei Umzug auch noch 6 Wochen rückwirkend.
Unabhängig vom neuen Anbieter ist es wichtig, dass Sie den aktuellen Zählerstand bei der Abmeldung einreichen. Mit diesem Wert können Sie überschlagen, wie hoch Ihre Rückerstattungen oder Nachzahlungen werden. Den endgültigen Stand erfasst der Anbieter am letzten Tag der Vertragslaufzeit.
Einige Anbieter räumen ein Sonderkündigungsrecht ein, wenn die neue Wohnung außerhalb des Bezugsgebiets liegt. Oftmals ist dafür ein offizieller Nachweis durch den Verbraucher notwendig. Solange der neue Wohnort im Einzugsgebiet des bisherigen Anbieters liegt, ist ein vorzeitiger Austritt aus dem Vertrag jedoch nahezu unmöglich. Viele Gasanbieter bestehen bei einem Umzug auf die restliche Vertragslaufzeit. Sollten Sie den Vertrag also zunächst einmal mit in die neue Wohnung nehmen müssen, empfiehlt es sich, trotzdem zeitnah zu kündigen. Denn sollten Sie das vergessen, verlängert sich die Vertragxslaufzeit um ein weiteres Jahr!
Sie genießen in jedem Fall Sonderkündigungsrecht, sollte Ihr Gasanbieter eine Preiserhöhung ankündigen. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange die restliche Vertragslaufzeit noch ist.
Den Gasanbieter zu wechseln ist mit weniger Aufwand verbunden, als die meisten Menschen glauben, und lässt sich bequem in wenigen Schritten online durchführen: Einfach die Tarife miteinander vergleichen und sich für einen neuen Gasversorger entscheiden.
Tipp: GMX Gas bietet mehrere günstige Tarife an.
Mit dem GMX Gas-Tarifrechner finden Sie schnell die passenden Konditionen für Ihren individuellen Verbrauch. GMX Gas übernimmt dann auch die Kündigung beim alten Versorger für Sie! Der neue Vertrag und die Belieferung mit GMX Gas startet, sobald Ihr alter Vertrag beendet ist.
Hinweis zur Kündigungsfrist: In der Regel übernimmt bei einem Anbieterwechsel der neue Versorger die Kündigungsformalitäten für Sie. Sollten Sie sich jedoch erst knapp vor Ende Ihrer regulären Kündigungsfrist zu einem Wechsel entschließen, kündigen Sie vorsichtshalber selbst bei Ihrem alten Anbieter, denn es könnte in einigen Fällen zu lange dauern, wenn Ihr neuer Anbieter das im Laufe der Ummeldung für Sie übernimmt.
Keine Sorge! Falls man im Umzugsstress das Gasanmelden vergessen hat, kommt man automatisch in die Grundversorgung. Da diese jedoch erfahrungsgemäß relativ teuer ist, empfiehlt es sich so bald wie möglich einen anderen, günstigeren Gasanbieter zu suchen.
Ja, das ist kein Problem! Wenn Sie umziehen, können Sie noch bis zu 6 Wochen rückwirkend Gas anmelden. Die Kündigung in der Grundversorgung ist jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen möglich.
Falls in Ihrer neuen Wohnung keine Gasversorgung mehr möglich bzw. kein Gasanschluss vorhanden ist, teilen Sie das bitte umgehend Ihrem alten Gasversorger mit und bestellen Sie das Gas ab, damit Sie nicht unnötig für die Gasheizung in Ihrer alten Wohnung weiterzahlen müssen. Beachten Sie dafür die Vertragsdetails; eventuell greift in diesem Fall auch das Sonderkündigungsrecht. Teilen Sie Ihrem bisherigen Gasversorger den genauen Umzugstermin mit – bis dahin benötigen Sie schließlich noch Gas.
Nein, in der Regel geht das nicht. Gasverträge sind in erster Linie personengebunden. Das bedeutet, dass die Übernahme eines Vertrags durch eine andere Person im Allgemeinen nicht möglich ist. Eine eindeutige Absprache mit dem Vormieter ist dennoch hilfreich, um den Übergang reibungslos zu gestalten. Damit Sie einen Vertrag mit dem Anbieter Ihrer Wahl für die neue Wohnung abschließen können, muss Ihr Vormieter zunächst seinen Vertrag kündigen oder zu seiner neuen Adresse mitnehmen. Anderenfalls "blockiert" der bisherige Gasanbieter die Leitung. Erst dann haben Sie als Nachmieter freie Tarifwahl.
Tipp: Wie wäre es zum Beispiel mit einem der günstigen GMX Gas-Tarife?
Der GMX Gas Flex-Tarif ist jederzeit kündbar, der GMX Gas Bonus-Tarif bietet einen attraktiven Bonus für Neukunden.