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Erdgas gilt als günstige Alternative zum Erdöl. Seitdem die Ölpreisbindung 2010 abgeschafft wurde, ist der Gaspreis nur moderat gestiegen. Allerdings erwarten Experten durch eine erhöhte Nachfrage nach Erdgas eine Preissteigerung. Ein guter Grund, frühzeitig nach einem günstigen Tarif mit attraktiven Konditionen Ausschau zu halten. Schließlich sind in Deutschland trotz freier Energielieferantenwahl etwas mehr als ein Drittel aller Haushalte noch in der örtlichen Grundversorgung, obwohl diese Tarife im Vergleich teuer sind. Gerade diese Haushalte sollten sich nach einem günstigeren Energieversorger umsehen.
Ein günstigerer Tarif sollte nicht der einzige Grund für einen Wechsel sein. Ebenso wichtig sind Faktoren wie Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen und Preisgarantien: Auch ein zunächst günstiger Anbieter kann im Verlauf der Vertragslaufzeit teuer werden, wenn der Vertrag keine Preisgarantie beinhaltet.
Hinzu kommt, dass ein Gasanbieterwechsel durch lange Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen nicht immer auf Anhieb möglich ist. Deshalb sind Preisgarantien während der gesamten Vertragslaufzeit so wichtig. Wechselwillige Verbraucher sollten einen Tarif mit einer kurzen Vertragslaufzeit oder eine optimale Kombination aus Preisgarantie und Vertragslaufzeit wählen.
Der Wechsel zu einem anderen Gasanbieter ist nicht die einzige Möglichkeit, Geld zu sparen. Verbraucher, die noch in der Grundversorgung sind, sollten zuerst prüfen, ob der Grundversorger günstigere Sondertarife anbietet. Zudem lässt sich durch einige Maßnahmen beim Heizen Gas sparen – und das zahlt sich aus.
Der erste Schritt eines Tarifvergleichs ist, einen Blick in den aktuellen Vertrag zu werfen. Die Frist für eine ordentliche Kündigung beträgt bis zu drei Monate. Kunden haben jedoch ein Sonderkündigungsrecht, wenn sich Vertragsbedingungen ändern, beispielsweise der Preis. In der Regel müssen Verbraucher aber schnell sein: Nur zwei Wochen bleiben ihnen, um zu kündigen.
Meistens müssen sich Verbraucher bei einem Wechsel des Anbieters um nichts weiter kümmern. Der neue Versorger kündigt den Vertrag beim vorherigen Anbieter. Wer allerdings das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nimmt, muss die Kündigung selbst durchführen. Die Kündigung sollte immer schriftlich und als Einschreiben erfolgen. Danach sollte eine Kündigungsbestätigung eingehen. Erst dann lässt sich ein Vertrag mit einem anderen Versorger abschließen.
Aufgepasst! Wer sich noch in der Grundversorgung befindet und noch nie den Anbieter gewechselt hat, muss das Sonderkündigungsrecht nicht in Anspruch nehmen. In diesem Fall gilt immer eine zweiwöchige Kündigungsfrist.